Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Geltung der Bedingungen
(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Auftragsbestätigung gelten diese Bedingungen als angenommen.
Gegenbestätigungen des Auftraggebers werden hiermit widersprochen.
(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn diese schriftlich bestätigt werden.
2 Angebot und Vertragsschluß
(1) Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge bedürfen der genauen, schriftlichen Bestätigung durch den Kunden und die Annahme durch postneutral. Der Vertragsschluß kommt zustande, wenn dieser Auftragsbestätigung nicht schriftlich widersprochen wird. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
3 Preise und nachträgliche Änderungen
(1) Die in Angeboten genannten Preise behalten 30 Tage Gültigkeit, es sei denn es ist in dem schriftlichen Angebot etwas anderes vereinbart.
(2) Nachträgliche Anderungen, die der Auftraggeber wünscht, sind im Preis nicht eingeschlossen.
4 Lieferfristen
(1) Die von postneutral genannten Fristen und Termine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und unerwarteter, schwerwiegender Ereignisse, wie nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen oder behördlicher Anordnungen, hat postneutral auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigt postneutral, die Auftragsausführung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
(3) postneutral ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
5 Haftungsbeschr�nkung
(1) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen Michael Felstau, als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
(2) Der Geschäftsführer Wolfgang Rudolph hat nur Vollmacht im Rahmen dieser Haftungsbeschränkung.
(3) Bei angeliefertem Material haftet postneutral bei Verlust oder Beschädigung nur in der Höhe des Materialwertes, jedoch nicht für Folgeschäden.
6 Zahlung
(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen 30 Tage nach Rechnungserteilung ohne Abzug zahlbar.
(2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn postneutral über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
(3) Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist postneutral berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen ihn Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.
(4) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn postneutral ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.
7 Nutzungsrechte
(1) Der Auftraggeber erwirbt nur die vereinbarten Nutzungsrechte. Alle anderen Nutzungsrechte verbleiben bei postneutral. Die vereinbarten Nutzungsrechte gehen erst mit der vollständigen Begleichung des Rechnungsbetrages auf den Auftraggeber über. Bei nicht vertragskonformer Nutzung der von postneutral gelieferten Materialien, ist der Auftraggeber zu Schadensersatz in Höhe des vertragswidrig erlangten Vorteils verpflichtet, jedoch mindestens in Höhe des geschäftsüblichen Honorares.
(2) postneutral hat, soweit Gegenteiliges nicht schriftlich festgelegt wird, das Recht, von ihr produzierte Arbeiten zum Zwecke der Eigenpräsentation einzusetzen, insbesondere zur Präsentation auf Messen und auf dem Showreel von postneutral. Dies schließt auch die Präsentation durch die postneutral bei dem individuellen Projekt unterstützenden Unternehmen und Mitarbeitern ein, insbesondere die Softwarelieferanten.
(3) Der Auftraggeber versichert, daß von ihm zugelieferte Materialien frei von Rechten Dritter sind und er dies sorgfältigst überprüft hat. Verletzt der Auftraggeber diese Verpflichtung, ist er postneutral zum Schadensersatz verpflichtet, beziehungsweise zur Freistellung von gegen postneutral gerichtete Forderungen.
(4) postneutral gilt als Urhebergemeinschaft.
8 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferten Materialien und die Nutzungsrechte an den von postneutral gelieferten Arbeiten bleiben Eigentum von postneutral, bis der volle Rechnungsbetrag beglichen ist.
(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers - insbesondere Zahlungsverzug oder unrechtmäßige Nutzung - ist postneutral berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Auftraggebers zurückzunehmen. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
9 Geheimhaltung
(1) Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas Anderes vereinbart ist, gelten die postneutral im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen und Materialien nicht als vertraulich.
(2) Gleiches gilt für von postneutral produzierte Arbeiten.
10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen postneutral und seinen Vertragspartnern, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Soweit gesetzlich zulässig, ist Wuppertal ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.